
In Deutschland unterscheidet man seit den Reformen in den letzten Jahren durch die große Koalition in folgende Altersgrenzen für den Renteneintritt:
58. Lebensjahr
Ist nur für Langzeitarbeitslose und Arbeitnehmer, die in Vorruhestand gehen, möglich. Bedingungen sind allerdings, dass man vor 01.01.1950 geboren wurde und den nächstmöglichen Zeitpunkt zum Renteneintritt (ohne Abschläge = 65. Lebensjahr) wahrnimmt. Man erhält somit weiterhin das Arbeitslosengeld in voller Höhe anstatt eine mit Abschlägen verbundene Rentenzahlung.
60. Lebensjahr
Mit einem Abzug von 18% vom Regelrentensatz können Frauen die mindestens 15 Jahre in die Rentenkassen eingezahlt und mindestens 10 Jahre nach Vollendung des 40. Lebensjahres gearbeitet haben, mit 60 in Rente gehen. Ebenso können Schwerbehinderte (Grad der Behinderung mind. 50 %) mit einem Abzug von 10,8% auf diese Regelung zurückgreifen.
63. Lebensjahr
...ist das Alter für den Renteneinstieg von langjährig Versicherten. Vorraussetzung ist, dass mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Nach der Rentenreform wird die Rente für Jahrgänge ab 1939 um jeden Monat vor Vollendung des 65. Lebensjahres um 0,3% gemindert.
65. Lebensjahr
Ist die Regelaltersgrenze. Auch hier gilt die Allgemeine Wartezeit von 35 Jahren Einzahlung in die Rentenkasse, woraus sich auch der endgültige Rentenanspruch errechnet (Abhängig vom Verdienst). Ab 2012 wird die Regelaltersgrenze auf schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Die Übergangsfristen schlüsseln sich wie folgt auf:
2012 bis 2023: Jährliche Erhöhung um einen Monat
2024 bis 2029: Jährliche Erhöhung um zwei Monate