Archiv für Mai 2010
Der zur Zeit amtierende Bürgermeister von Berlin Klaus Wowereit (SPD) sieht keinen Sinn im Rentenbeginn mit 67, so teilte er es dem Hamburger Abendblatt mit. Mathematisch wäre die Regelung zwar logisch aber keineswegs in psychologischer Hinsicht. Mit der Realität hätte das nicht viel zu tun und Leute die nicht einmal bis zum 65. Lebensjahr arbeiten können, würden dadurch verhöhnt.
In der Frage zum Rentenbeginn sieht Wowereit Bedarf darin, flexiblere Antworten zu finden. So hat zum Beispiel ein Bauarbeiter einen ganz anderen körperlichen Verschleiß als ein Büroangestellter. Zudem beklagt Berlins Bürgermeister die Unklarheit des Sparvorhabens der Regierung. Diesen Beitrag weiterlesen »
Bei der Rente Berechnung sind einige Faktoren zu beachten. Manches was einbezogen werden muss, lässt sich allerdings nicht vorher sehen, wodurch die Rente Berechnung umso ungenauer wird, je länger der Rentenantritt noch in der Zukunft liegt.
Ein entscheidender Faktor, der nicht genau vorher gesehen werden kann, ist die Politik. Wer weiß schon wie viele Nullrunden in Zukunft auf einen Rentner zukommen werden, oder welche Regelungen sich noch auf die Rente Berechnung auswirken. Diesen Beitrag weiterlesen »
Wer einer Nebenbeschäftigung nachgeht, der darf, so lautet die Grundregel, monatlich 400 Euro mehr Geld haben. Das gilt auch für den Hinzuverdienst Witwenrente. Man darf diese Grenze sogar zweimal im Jahr bis hin zu maximal 800 Euro überschreiten ohne dass man eine Einflussnahme auf die Höhe der Rente befürchten muss, unabhängig vom Lebensalter.
Wer einen Hinzuverdienst Witwenrente hat und mehr als 400 Euro verdient, muss natürlich davon ausgehen, dass nur noch eine Teilrente gezahlt wird. Die Rechtfertigung hierfür ist, dass man dann auch deutlich mehr als 400 Euro verdienen darf. Man muss natürlich dann wieder die Beiträge für die Arbeitslosen-, Kranken- und die Rentenversicherung leisten, da man dann einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht. Wer einen erheblichen Hinzuverdienst Witwenrente hat, der darf selbstverständlich auch davon ausgehen, dass es ihm zur Altersrente hinzugerechnet wird. Diesen Beitrag weiterlesen »
Der Begriff Inflation hat in der Wirtschaft in diesen Tagen mehr an Bedeutung gewonnen. Der Euro scheint als gemeinschaftliche Währung ins Schwanken gekommen zu sein. Das hat verschiedene Auswirkungen auf das Leben der Menschen. Auch für die Altersvorsorge wird der derzeitige Wirtschaftswandel nicht ohne Folgen bleiben, auch wenn eine Inflation keine direkten Auswirkungen auf die gesetzliche Rente haben dürfte. Dennoch befürchten viele Leute eine zu große Rentenlücke, dass heißt, das sie ein geringeres Einkommen im Ruhestand erwarten, als sie in der Zeit ihrer Berufstätigkeit erzielen konnten. Es lohnt sich daher schon vorsorglich seine Rentenlücke berechnen zu lassen, und dem mit privaten Vorsorgeplänen vorzubeugen.
Man geht davon aus, dass die Renten auch in Zukunft weiterhin finanzierbar bleiben, da sie durch das Umlageverfahren realisiert werden. Bei einer privaten Rentenversicherung sind die Folgen schon weitaus schwieriger abzuschätzen. Es wird hierbei geraten, die Vorsorgeeinzahlungen wenn möglich zu erhöhen um eine mögliche inflationsbedingte Rentenlücke berechnen und dieser entgegentreten zu können. Diesen Beitrag weiterlesen »
Beim Abschließen einer Rente ist der Höchstsatz von großer Bedeutung. Wenn man pro Jahr einen Höchstsatz der eingezahlten Rente in Höhe von 2100 Euro noch nicht erreicht hat, so muss man daran denken auch die Beiträge zu erhöhen wenn man eine Erhöhung des Gehalts erhält oder sein Einkommen im Allgemeinen steigern konnte. Nur so lohnen sich die Abschlüsse entsprechender Verträge und man profitiert von den Anteilen der staatlichen Förderungen.
Man sollte die Beiträge erhöhen wenn man kann. Es ergeben sich sonst negative Konsequenzen wenn man mit der Einzahlung in die private Rentenkasse allzu sparsam umgeht. Der Eigenbetrag muss die Grenze von Vier Prozent erreichen, da die Zulagenstelle sonst nur noch die anteiligen Fördermittel überweist. Ebenso sollte man es nicht versäumen, den Vertragspartner der Riesterrente über Zuwachs in der Familie zu informieren. Bei der Geburt eines Kindes erhält man sonst keine Kinderzulagen. Diesen Beitrag weiterlesen »
Wenn man in den Ruhestand geht und die Rente bewilligt wird, so wird man im Rentenbescheid mit einer Vielzahl von Fakten konfrontiert. Die gesetzliche Rentenberechnung ist sehr komplex und die Vorschriften dazu sind sehr umfangreich.
Grundsätzlich ergibt sich aber die Höhe der monatlichen Rente aus den Rentenbeiträgen, die man in der Zeit seines Berufslebens geleistet hat. Das widerspricht sich etwas mit dem Prinzip der Sozialversicherung, nach dem die Versicherten alle die gleichen Leistungen erhalten. Die Beiträge werden aber nach der Höhe des Einkommens bemessen. Diesen Beitrag weiterlesen »
Im Falle einer Scheidung wird die Rente geteilt. Diesen Anspruch haben beide Ehepartner im Falle einer Scheidung. Die Rente wird geteilt, und abgesichert wird das ganze durch eine neue Pensionskasse.
Sollte also einem Partner ein Ausgleich der Betriebsrente zustehen, so muss der Arbeitgeber in der Regel den jeweiligen Ex-Ehepartner seines Arbeiters in sein Versorgungssystem mit aufnehmen. Hierfür wird ein eigener Vertrag gemacht. Natürlich kann es sein, dass der Arbeitgeber da nicht mitspielt. In einem solchen Fall kann das Geld übertragen werden. Die beiden Ehepartner müssen sich dann darüber einig werden, wer der neue Versorgungsträger der Rente nach der Scheidung sein soll. Man kann das Geld dann zum Beispiel in eine Riester-Rente oder einfach in die gesetzliche Rentenversicherung umleiten
Dabei muss man sich jedoch erst einmal einig werden, was im Falle einer Scheidung ja oftmals schwierig ist. Wird seitens des Empfängers keine Wahl getroffen, so gibt es seit dem ersten April diesen Jahres eine weitere Lösung: eine bestimmte Pensionskasse. Es handelt sich hierbei um eine Auffanglösung für die ausgeglichene Verteilung der Rentenansprüche. 38 Lebensversicherungsunternehmen stehen dahinter. Man spricht dabei von einer Versorgungsausgleichskasse. Gesetzliche Richtlinien garantieren dabei die Zahlung einer monatlichen Zusatzrente im Rentenalter.
Die gesetzliche Rentenversicherung sieht vor, dass Kinder, welche den Tod eines Elternteils zu beklagen haben, Anspruch auf Halbwaisen- oder Waisenrente haben. Dazu muss ein Antrag gestellt werden, wonach der, dem Kind zustehende Betrag pauschal berechnet wird.
Die Höhe der Waisenrente richtet sich nach dem Unterhaltsanspruch, der nach dem Tod des Elternteils ausbleibt. Dabei ist zu beachten, dass bei Kindern, die über 18 Jahre alt sind der eigene finanzielle Verdienst, den das Kind erzielt, abgerechnet wird. Diesen Beitrag weiterlesen »
